TSE FAQ

(Stand: 28.07.2021)

Hier kommen die Antworten auf eure häufig gestellten Fragen zum Thema TSE in Deutschland:

Was ist eine TSE?

Stark vereinfacht ist die TSE (=Technische Sicherungseinrichtung) ein Sicherheitsmodul zum Manipulationsschutz von Kassensystemen. Sie soll dem Bund dabei helfen den Steuerbetrug einzudämmen. Um es gleich vorweg zu nehmen: Die TSE ist kein Ding des Finanzamts, worüber man bei euch “rein schauen” kann!

Was macht die TSE?

Bei jedem Kassiervorgang werden die Kassendaten (Start, Ende und Betrag des Vorgangs) an die TSE weitergegeben. Die TSE erstellt daraufhin einen Code, der wieder an das Kassensystem zurückgegeben und anschließend auch auf den Bon gedruckt wird. Damit wird verhindert, dass nachträglich Beträge verändert werden.

Kleine Anmerkung: Bei unserem System wäre das schon immer unmöglich gewesen.

Was hat es mit der Zertifizierung der TSE auf sich?

Die TSE wird nicht von den Kassenherstellern, sondern Drittanbietern zur Verfügung gestellt und von denen zertifiziert. Es gib Hardware-TSEs, z.B. Sticks und Cloud-Lösungen. Wir müssen als reiner Cloud-Kassenanbieter auch mit einer Cloud-TSE arbeiten. Hardware-TSEs wurden bereits im letzten Jahr zertifiziert, bei Cloud-TSEs dauert dieser Prozess etwas länger, da immer wieder neue Anforderungen des BSI eingekippt werden. Es sind bisher zwei für uns aussichtsreiche Cloud-Anbieter im Markt, von denen einer seit wenigen Tagen bereits zertifiziert und der andere teilweiseweise zertifiziert ist. Wir haben den Anbieter fiskaly GmbH an unsere Systeme angeschlossen. Dieser ist bereits teilzertifiziert.

Ist eine TSE Pflicht?

Eine TSE wird für jeden Pflicht, der ein elektronisches Kassensystem nutzt. Bisher haben 15 der 16 Bundesländer (Ausnahme: Bremen) eine länderspezifische Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31.03.2021 ausgeschrieben. Allerdings war die verbindliche Beauftragung einer TSE bis Ende August bzw. Ende September 2020 verpflichtend, um weiterhin gesetzeskonform unterwegs zu sein. Ab dem 01.04.21 gibt es Stand heute keine Nichtbeanstandungsregelung – obwohl wir alle großen Verbände und Kassenhersteller beim BMF dafür über Monate gekämpft hatten. Der extrem lange Lockdown hat bei vielen zu Verzögerungen geführt (wir gehen von ca. 50 % aller Kassen in Deutschland ohne TSE aus), denen das BMF nicht Rechnung tragen möchte.

Brauche ich die TSE wirklich?

Viele verwechseln eine Kasse mit dem Behälter für Bargeld. Damit hat die TSE nichts zu tun. Als Kasse versteht man euer elektronisches Kassensystem, das heißt entweder eine Software, wie es bei studiolution der Fall ist oder eine Registrierkasse, die am Strom hängt. Es gibt keine Ausnahmen für Kleingewerbe. Die einzige Ausnahme für die keine TSE gilt ist die offene Ladenkasse. Die offene Ladenkasse, ist anders als vermutet, nicht euer Geldbehälter, sondern eine Kassenführung und Buchhaltung mit Stift und Papier – also keinerlei Software oder elektronischen Helfer (außer der Taschenrechner 😉).

Wie können wir auf die vollzertifizierte TSE umsteigen, wenn wir gerade noch die teilzertifizierte TSE im Betrieb haben?

Derzeit habt ihr die teilzertifizierte TSE im Einsatz. Gesetzlich ist die vollzertifizierte TSE zwingend, auf die ihr mit wenigen Klicks updaten könnt. Hier geht’s zur Anleitung.

Was kostet die TSE und ab wann muss ich sie bezahlen?

Für die TSE fallen 6,95 €/ Monat an, die wir an den Drittanbieter weitergeben. Im März und April 2021 haben wir die Kosten für unseren Kunden übernommen.

Anmerkung: Die Kosten zur Entwicklung einer TSE sind enorm. Die TSE Anbieter sind hier im hohen 6-stelligen Bereich mit mehreren Jahren Entwicklungszeit. Dazu kommt die Arbeit bei den Kassenherstellern. Allein wir arbeiten seit 2 Jahren an der Umsetzung. Dieser Aufwand ist auch für uns enorm.

Kann das Finanzamt mit der TSE auf alle meine Daten zugreifen?

Klare Antwort: Nein! Die TSE hat nichts mit einer einer Verbindung zum Finanzamt zu tun. Die TSE ist einzig und allein dafür da, dass Beträge im Kassensystem nicht nachträglich geändert werden können. Bei einer Kassenprüfung muss also ein Finanzbeamter (wie bisher auch) ins Geschäft kommen und nach einem Export fragen. Da hat sich nichts geändert. Früher war das ein GDPDU Export – zukünftig ist dieser besser strukturiert und heißt DSFin-VK Export.

Was ist der DSFinV-K Export?

Das ist eine neue digitale Schnittstelle für die Finanzverwaltung bei sogenannten Z3-Zugriffen oder bei einer Kassennachschau. Er ist der Nachfolger des GoBD (oder GDPDU Exports). Der DSFinV-K Export ermöglicht eine tiefergehende – vor allem aber einheitlich strukturierte – Überprüfung aller Kassenvorgänge und muss der Finanzbehörde – wie bisher schon der alte Export – jederzeit zur Verfügung gestellt werden können. Einige Daten werden aus der TSE benötigt, weshalb dieser Export erst mit Einführung der TSE verfügbar sein wird.

Muss ich wegen der TSE eine Kassenlade besitzen?

Nein, die TSE schreibt euch nicht vor, wo ihr euer Geld aufzubewahren habt. Die Kasse ist “studiolution”. Die Kassenlade ist nur der “Aufbewahrungsbehälter” für Geld.

Was ändert sich für mich durch die TSE?

Im Normalfall solltet ihr bei der täglichen Arbeit nichts von der TSE spüren. Eure Kassenbons erhalten allerdings etwas mehr Informationen: Start- und Endzeitpunkt des Kassiervorgangs, Transaktionsnummer, die Seriennummer der TSE usw. Wir werden außerdem einen QR-Code abbilden. In studiolution wird in Finanzen der Punkt TSE mit den Transaktionsdaten hinzukommen.

Warum wird mit der TSE ein QR Code auf dem Bon abgebildet?

Der QR Code ist zwar keine Pflicht, aber hilft es Prüfern Daten schnell und einfach auszulesen. Das vereinfacht den Prozess der Betriebsprüfung und wird den Kassensystemen vom BMF nahe gelegt. Das ganze sieht dann so aus:

Was passiert, wenn die TSE im laufenden Betrieb ausfällt?

Grundsätzlich muss immer eine Verbindung zwischen Kasse und TSE bestehen. Allerdings kann eine Technik auch mal nicht funktionieren. Aber keine Panik! In diesem Fall ist es erlaubt, die Kasse vorübergehend weiter zu nutzen. Der Hersteller (entweder der Kasse oder TSE) muss den Mangel aber unverzüglich beheben. Alle in diesem Zeitraum gemachten Kassiervorgänge werden entsprechend in der Kasse gekennzeichnet. Insofern ist es kein Problem, wenn die TSE mal ausfällt.

Muss ich mir Sorgen machen, wenn ich Kassiervorgänge abbreche oder Buchungen lösche?

Nein, definitiv nicht. Es ist ganz natürlich, dass im täglichen Betrieb Fehler passieren und Kassiervorgänge abgebrochen oder storniert werden. Das sorgt nicht dafür, dass ihr ins Visier des Finanzamts geratet. Auch wenn ihr die Kasse für einen Preisvorschlag nutzt, ist das kein Thema. Stutzig werden Prüfer nur, wenn Umsätze und laufende Kosten, wie z.B. für Energie und Material nicht übereinstimmen. In dem Falle könnte das Finanzamt bei der Prüfung sehen, ob viele Stornierungen im System ihre Annahme möglicherweise bestärken. Wer vernünftig mit dem System arbeitet, muss ich keine Sorgen machen.

Kann ich bereits meine Kasse beim Finanzamt anmelden?

Einer die wesentlichen Teile der KassenSichV ist die Anmeldung der Kasse beim Finanzamt. Derzeit gibt es hierzu noch keinen weiteren Informationen, da das Finanzamt noch nicht so weit ist.

 

Weitere Infos zum Thema KassenSichV und TSE: