Die Kassensicherungsverordnung ist wohl die größte und aus technischer Sicht aufwendigste Sache, die auf Kassenhersteller und Kassennutzer in Deutschland zukommt. Unserem Staat geht es in letzter Konsequenz darum, dass jeder seine Steuern zahlt und nicht am Staat vorbei wirtschaftet. Im Wesentlichen handelt es sich um vier Kernpunkte, die uns zum 1. Januar 2020 erwarten:
- Anmeldung der Kasse beim Finanzamt
- Kasse muss an einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) angeschlossen werden
- Einheitlicher Export (DSFinV-K) für die Finanzverwaltung
- Belegausgabepflicht
Was ist die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)?
Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um eine Verordnung des Bundesfinanzministeriums (BGBl. I S. 3515). Vereinfacht ausgedrückt ist es das Ziel, Manipulationen in Kassensystemen zu verhindern und genaue Regeln für die Protokollierung, Speicherung und Ausgabe von Geschäftsvorfällen festzulegen.
Die sogenannte Fiskalisierung von Registrierkassen ist dabei nichts Neues, beispielsweise gibt es diese bereits in Österreich, Italien und anderen europäischen Ländern. Leider hat es die EU nicht geschafft einen einheitlichen Standard durchzusetzen, so dass jedes Land sein eigenes Süppchen zur „Vermeidung von Steuerhinterziehung“ kocht.
Übrigens – die KassenSichV betrifft nicht nur das Bargeld – sondern auch alle unbaren Vorgänge.
Wie hängt das Ganze mit den GoBD zusammen?
Die GoBD behalten weiterhin ihre Gültigkeit und definieren viele Dinge im Umgang mit Kassen. Unter anderem schreiben die GoBD die Unveränderbarkeit von Kassendaten vor. Allerdings ist diese Unveränderbarkeit für die Finanzverwaltung schwierig zu überprüfen. Es muss also ein externes Gerät oder ähnliches her, was sicherstellt, dass die Daten wirklich festgeschrieben und nicht mehr veränderbar vorliegen – eine sogenannte „technische Sicherheitseinrichtung“ oder auch „TSE“ genannt.
Man könnte also sagen, dass die KassenSichV die oft vage gehaltenen Vorschriften der GoBD konkretisiert – vor allem in technischer Hinsicht.
A) Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
Schön, dass wir in Deutschland immer wieder wohlklingende Namen finden… Eine TSE kann Cloud- oder Hardware-basiert sein. Im Falle von Hardware-basiert könnte diese wie ein USB Stick aussehen, den man z.B. an den PC/ Drucker anschließen kann. Egal welche Form die TSE hat, sie muss vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein. Also nicht die Kasse muss zertifiziert sein, sondern die TSE. Hersteller der TSE sind im Normalfall auch nicht die Kassenanbieter, sondern Drittanbieter, die dafür auch Geld verlangen werden – doch dazu später mehr.
Was macht die TSE?
1. Erststellung einer digitalen Signatur
Bei jedem Kassiervorgang werden die Kassendaten an die TSE weitergegeben und die TSE erstellt daraufhin einen Code. Dieser wird wieder zurück an das Kassensystem geliefert und anschließend auf den Bon gedruckt.
2. Speicherung der Daten aus dem Kassiervorgang
Jeder Kassiervorgang wird in der TSE unveränderbar gespeichert, dabei werden auch die Start- und Endzeit eines Kassiervorgangs festgehalten.
Eine TSE kann viele Formen haben, beispielsweise kann diese aussehen wie ein USB Stick, der am am PC oder am Bondrucker hängt. Sie kann aber auch cloudbasiert sein. Wir rechnen mit ca. 4 – 6 Anbietern in Deutschland, die im nächsten Jahr eine TSE anbieten werden. Derzeit (Stand Oktober 2019) gibt es keinen einzigen Anbieter mit einer vom BSI zertifizierten TSE. Genau das macht es auch so schwierig vernünftige Aussagen darüber zu treffen, wie eine zertifizierte TSE zu laufen hat. Wir sind mit mehreren Anbietern im Gespräch und auch intern im Aufbau von Strukturen, die eine Anbindung vereinfachen.
Was passiert, wenn die TSE im laufenden Betrieb ausfällt?
Grundsätzlich muss immer eine Verbindung zwischen Kasse und TSE bestehen. Allerdings kann eine Technik auch mal nicht funktionieren. Aber keine Panik! In diesem Fall ist es erlaubt, die Kasse vorübergehend weiter zu nutzen. Der Hersteller (entweder der Kasse oder TSE) muss den Mangel aber unverzüglich beheben. Alle in diesem Zeitraum gemachten Kassiervorgänge werden entsprechend in der Kasse gekennzeichnet.
B) Anmeldung beim Finanzamt
Jede Kasse muss beim Finanzamt mit der jeweiligen Seriennummer angemeldet werden. Dafür soll es seitens der Behörden ein elektronisches Verfahren geben, welches zum derzeitigen Zeitpunkt (Stand Oktober 2019) noch nicht existiert. Wir hoffen, dass wir diesen Prozess für unsere Kunden einfach gestalten können und evtl. sogar in studiolution integrieren können.
C) Einheitlicher Export (DSFinV-K)
Heute ist es so, dass elektronische Systeme wie studiolution einen GoBD/ GdpDU Export für die Finanzverwaltung zur Verfügung stellen. Das ist schon mal gut – reicht zukünftig aber nicht mehr aus.
Zukünftig soll es über alle Kassensysteme in Deutschland einen einheitlichen Export geben, der eine tiefergehende, strukturierte Prüfung durch die Finanzbehörden möglich macht. Damit ist beispielsweise auch die Verbuchung von Trinkgeldern besser nachvollziehbar.
Der Steuerpflichtige muss diesen Export jederzeit zur Verfügung stellen können.
Natürlich sind wir derzeit am Aufbau dieses Exports, der übrigens unglaublich aufwendig ist.
D) Belegausgabepflicht
Belege müssen ab dem 1. Januar 2020 an jeden Kunden ausgegeben werden – unabhängig davon, ob sie einen Beleg möchten oder nicht. Außerdem werden auf diesen Belegen auch einige Daten hinzukommen – wie z.B. die Seriennummer der TSE, eine Prüfsumme, etc. Die gute Nachricht ist, dass Sie die Belege auch elektronisch versenden können (z.B. per E-Mail). Das funktioniert bereits heute in studiolution. Trotzdem empfehlen wir jedem, sich baldmöglichst einen vernünftigen Bondrucker anzuschaffen – und zwar nicht erst an Weihnachten, da sich die Kapazitäten aus unserer Erfahrung (Einführung Fiskalisierung in Frankreich) schnell zu Neige gehen werden.
Kosten
Der Aufwand für die Unternehmen in Deutschland ist enorm. Derzeit gehen wir davon aus, dass wir unseren Kunden die Kosten des TSE Anbieters in Rechnung stellen und diese dann weitergeben, so dass der ganze Prozess für unsere Kunden so einfach wie möglich bleibt. Das betrifft auch die Anmeldung beim TSE Anbieter, Eintragen der Seriennummer der TSE im Kassensystem, etc. Wir rechnen damit, dass es sich um ca. 6 – 10 €/ Monat handeln wird, die durch die Anbindung von TSEs zusätzlich an Kosten entstehen. Genaueres können wir aber noch nicht sagen, da wir noch in Verhandlung stehen.
E) Na toll…
Sich darüber aufzuregen, dass der Staat alles dafür tut, dass der Umsatz versteuert werden soll – lohnt sich nicht.
Das hat u.a. drei Gründe:
- Die meisten arbeiten ohnehin schon Finanzamt konform. Es wäre nur fair, wenn das alle tun würden, da es ansonsten Wettbewerbsnachteile für die “Ehrlichen” gäbe. Deshalb ist die Absicht des Staates ja grundsätzlich richtig, evtl. erwischt man damit auch die schwarzen Schafe der Branche.
- Wenn man nur überlebt, weil man Geld am Staat vorbei erwirtschaftet, dann sollte man sich ohnehin Gedanken machen, wie man das eigene Unternehmen wettbewerbsfähiger aufstellt. Dabei ist vor allem die betriebswirtschaftliche Seite wichtig und genau dabei kann studiolution sehr unterstützen.
- Der Bargeldanteil in Deutschland wird zunehmend weniger. Kunden werden in den nächsten Jahren zunehmend bargeldlos z.B. per Handy bezahlen. Da diese elektronischen Zahlungen ohnehin eine Spur hinterlassen, ist ein Betrug sowieso immer schwieriger.
Außerdem basiert die KassenSichV auch darauf, dass Kassensysteme in der Vergangenheit einfach lückenhaft waren und Manipulationen zugelassen haben. Damit hat der ein oder andere Hersteller sogar geworben, da das ein gutes Verkaufsargument war. Das staatliche Eingreifen ist also auch ein bisschen hausgemacht.
Allerdings sind die Art bzw. die Ausprägungen der KassenSichV und die Hintergründe in Frage zu stellen. Beispielsweise wäre ein einheitliches Vorgehen in Europa richtig und wichtig. Man hätte in Deutschland z.B. auch einfach die Fiskalisierung der Österreicher übernehmen können, die das einfacher umgesetzt und auch mit staatlicher Förderung unterstützt haben.
So ist es für Kassenhersteller immer schwierig, die Kunden in verschiedene Länder zu begleiten.
F) Fazit
Wir – wie auch wahrscheinlich alle anderen großen Player – sind dran die Verordnung umzusetzen. Alles andere würde ja die Geschäftsgrundlage entziehen. Wichtig zu verstehen ist allerdings, dass viele Dinge immer noch nicht final definiert sind und es bis jetzt (Oktober 2019) keine zertifizierten Anbieter einer TSE gibt. Die Implementierung ist extrem aufwendig und es ist nicht damit getan, einfach nur etwas “anzustecken”. Kassenanbieter wie wir müssen auch alle anderen Schritte wie Anmeldung beim Finanzamt, Registrierung der TSE, Rechnungsschreibung usw. umbauen bzw. anpassen.
Für uns ist das derzeit das wichtigste Thema, welches uns seit Monaten beschäftigt und auch in 2020 noch “blockieren” wird. Wir sind aber auch der Meinung, dass die Umsetzung der Kassensicherungsverordnung sauber und vor allem – richtig gut umgesetzt werden muss. An dieser Stelle werden wir uns – wie schon mit den GoBD – keinen Schnitzer erlauben.
Weiterführende Links:
- Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen
- Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung (DSFinV-K)
Viele Grüße
Euer studiolution Team