Anleitung Anzahlung aktivieren
Voraussetzung für die Aktivierung der Anzahlungsfunktion sind 3 Dinge:
- Die Kassenfunktion von studiolution (Paket Uschi & Klaus)
- die Online Terminbuchung
- …und die studiolution Pay Registrierung.
Falls ihr die studiolution Pay Registrierung noch nicht gemacht habt, findet ihr hier unsere Anleitung dazu.
Keine Lust auf Lesen? Dann schaut euch unser Schulungsvideo zur Anzahlung an:
Legt eure Anzahlungsregeln fest – 4 Einstellungsmöglichkeiten:
1. Höhe der Anzahlung: Legt fest, wie viel Prozent im Voraus angezahlt werden müssen.
Unser Tipp: Wir empfehlen euch ca. 20 % zu nutzen. Das macht es – im Ernstfall – nicht unverhältnismäßig die Anzahlung gegen eine Ausfallgebühr gegenzurechnen.
2. Schwellwert: Um zu vermeiden, dass winzige Beträge angezahlt werden müssen, könnt ihr einen zusätzlichen Schwellwert in € festlegen. Die Anzahlung wird erst fällig, sobald dieser Wert überschritten wird.
Unser Tipp: Wir empfehlen, einen Betrag von mehr als 15 € – 20 € nutzen, damit nur aufwendige Behandlungen zu einer Anzahlung führen.
3. Festlegen, wer anzahlen muss: Hier stehen euch 3 Optionen zur Verfügung: „Alle Kunden“, „Nur Neukunden & markierte Kunden“, „Nur markierte Kunden“.
Mit der Option „markierten Kunden“ könnt ihr bestimmte Personen in der Kundenkartei auswählen. Diese müssen dann immer eine Anzahlung leisten, wenn die Anzahlungsregelung greift.
Unser Tipp: Begrenzt eure Anzahlungsfunktion nicht ausschließlich auf Neukund:innen. Schließlich ist der Ausfall eines Termins in jedem Fall ärgerlich. Die Anzahlung erhöht die Verbindlichkeit eines Termins und schafft auch betriebswirtschaftliche Vorteile (z.B. Liquidität, höherer Warenkorbwert im Geschäft).
4. Termin-Stornierung-Zeitraum: Die Einstellung für den Stornierungszeitraum spielt eine entscheidende Rolle bei der Frage, ob eine Anzahlung im Falle einer Stornierung einbehalten werden kann oder nicht. Wenn Kund:innen ihre Termine rechtzeitig innerhalb der Stornierungsfrist absagen, erfolgt automatisch eine Rückerstattung der Anzahlung. Sollten jedoch Kund:innen außerhalb der Stornierungsfrist, beispielsweise telefonisch absagen oder nicht erscheinen, liegt es in eurem Ermessen die Anzahlung einzubehalten. Beim Stornieren des Termins könnt ihr das entscheiden. Ihr habt aber immer noch die Chance einbehaltene Auszahlungen auch nach dem Stornieren des Termins doch noch auszubezahlen unter “Finanzen” > “Anzahlungen”.