Neuigkeiten zur KassenSicherungs-Verordnung (KassenSichV)

In den letzten Wochen hat sich viel getan in Sachen Kassensicherungsverordnung in Deutschland. Wie wir alle wissen, mahlen die Mühlen der Bürokratie sehr langsam. Unsere Politik hat sich viel Zeit genommen, weswegen wir euch erst jetzt dazu ausführlich informieren können. Ihr müsst jetzt 2 Dinge tun, die uns das BMF empfohlen hat:

1. TSE aktivieren

2. AO Antrag stellen (zur Überbrückung der nur teilzertifizierten TSE)

Das ist in wenigen Minuten und Klicks erledigt und ihr braucht dafür nicht mal unsere Hilfe 😉

Die Kassensicherungsverordnung ist in Kraft seit 1. Januar 2020. Die Kernpunkte der der Kassensicherungsverordnung sind:

  • Bonpflicht
  • Anmeldung der TSE / Kasse beim Finanzamt
  • Technische Sicherheitseinrichtung (=TSE)
  • DSFinV-K (Export der Umsatzdaten bei Betriebsprüfungen)

Die Bonpflicht ist jedem mittlerweile klar und es gab schon genügend Diskussion zu Sinn und Unsinn im letzten Jahr. Hier findet ihr eine Zusammenfassung. Die Anmeldung beim Finanzamt ist derzeit übrigens noch gar nicht möglich, da die Finanzämter immer noch an einer elektronische Registrierung arbeiten – aber eben noch nicht soweit sind (Stand März 2021). Wir glauben, dass es erst Ende des Jahres soweit sein könnte. Was übrig bleibt, sind die letzten zwei Punkte TSE und DSFinV-K.

Für die Leseratten unter euch, gibt’s hier gibt noch Infos zur Kassensicherungsverordnung.

Die gute Nachricht zuerst: Der ist schon lange fertig 😊 Es handelt sich dabei um einen Export, der den derzeitigen “GOBD/ GDPDU-Export” ablösen wird. Da ist kein großes Geheimnis drin, der Bericht ist einfach nur strukturierter und detaillierter als vorher. Der Gedanke der Politik dahinter war, dass ein Prüfer die Kassendaten aus einem Kassensystem für z.B. Restaurants auf die gleiche Weise mit gleichem Inhalt bekommt, wie die Daten bei z.B. einem Friseur. Darin enthalten sind grob gesagt die Kassiervorgänge (keine Termine) – davor also keine Panik. Der DSFinV-K ist aber auch der aufwändigste Block der Kassensicherungsverordnung da dieser erheblichen Einfluss auf die Art hat, wie Daten in einem Kassensystemen verarbeitet werden. Um die Frage gleich zu beantworten: Dieser Bericht wird nicht automatisch dem Finanzamt zugestellt, sondern wird – wie bisher auch – von den Betriebsprüfungen bei einer Kassennachschau bei Euch erfragt. Dann kann dieser bequem heruntergeladen werden.

Die gute Nachricht zuerst: Die TSE könnt ihr ab sofort aktivieren (mit nur einem Klick). Die TSE stellt dabei nur einen Manipulationsschutz dar. Sie zeichnet im Wesentlichen den Begin, das Ende und den Betrag des Kassiervorgangs auf und speichert diesen unmanipulierbar ab. Es wird nichts automatisch an das Finanzamt übermittelt. Kurze Randbemerkung: Das war auch ohne TSE bei studiolution vorher schon so.

Leider zieht sich das Thema in der Politik auch wie der Rest der Kassensicherungsverordnung wie der Starttermin des Berliner Flughafens. Aufgrund fehlender Umsetzungen gab es schon mehrfach „Nichtbeanstandungsregelungen“ vom Bund oder von den Bundesländern. Eine kürzliche Umfrage des Kassenverbands DFKA geht davon aus, dass über 1 Million Kassen in Deutschland noch keine TSE angedockt haben. Dazu kommt, dass Cloud-TSEs von den Behörden anfangs gar nicht im Fokus waren – diese aber verpflichtend für Cloudkassensysteme wie studiolution und hunderte andere sind. Wir haben die Cloud TSE der fiskaly GmbH (bereits teilweise zertifiziert und der Rest liegt dem BSI zur abschließenden Zertifizierung vor) angebunden.

Am 18.03.2021 gab es dazu nochmal Gespräche der Oberfinanzdirektionen der Bundesländer und ein letztes Gespräch mit dem BMF am 23.03.2021. Das Ergebnis bis jetzt: Olaf Scholz – zuständiger Minister des BMFs – möchte trotz Pandemie und langem Lockdown und teilweise noch fehlender Zertifizierungen keine offizielle Äußerung/ Erleichterung machen (wie schon letzten September).

Da die TSE von fiskaly zwar schon teilweise zertifiziert ist, aber noch nicht ganz durch, wurde seitens des Bundesfinanzministeriums nun folgendes empfohlen:

  1. Alle deutschen Kunden sollen die TSE aktivieren.
  2. Im Nachgang soll zusätzlich ein einfacher und formloser Antrag nach §148AO an das Finanzamt geschickt werden (zur Überbrückung bis zur vollständigen Zertifizierung der fiskaly TSE).

Besonders den 2. Punkt hätten wir euch gerne erspart und wir haben mit Verbänden und Politik alles versucht, aber nun müsst ihr halt “einmal mehr klicken”.

Was müsst ihr tun?

1. Schritt: Aktivierung der TSE

Ihr müsst die TSE, falls ihr es noch nicht getan habt, bis zum spätestens 31. März aktivieren. Macht es am besten direkt nach dem nächsten Kassenabschluss. Klickt einfach auf den Button unten und folgt der Beschreibung auf der Seite.

Wichtig: Ihr müsst vorher einen Kassenabschluss machen. Es dürfen keine offenen Buchungen vorliegen. Hier gibt’s eine kleine Anleitung zur TSE-Inbetriebnahme, werdet ihr aber kaum brauchen 😉

Übrigens: Für März und April haben wir die TSE-Kosten für euch übernommen! Die Pandemie hat allen genug Aufwand und Sorgen bereitet.

 2. Schritt: AO-Formular für das Finanzamt

Unsere Entwickler haben mal wieder gezaubert. Wir haben euch ein Tool gebaut, mit dem ihr den AO Antrag einfach und mit wenigen Klicks zusammenstellen und versenden könnt. WICHTIG: Die TSE muss zuerst aktiviert sein und der Antrag muss bis 31.03.21 zum Finanzamt. Sprecht das auch mit eurem Steuerberater ab – vor allem, wenn ihr die Frist nicht eingehalten habt.

So geht’s:

Klickt unten auf den Button “AO Antrag”. Auf der Seite sind schon automatisch eure Daten vorausgefüllt. Bitte überprüft diese und versendet im Anschluss den fertigen Antrag an euch selber oder ladet ihn herunter. Im Anschluss könnt ihr diesen an das Finanzamt per E-Mail oder per Post weiterleiten.


Bevor ihr geht… Anmerkung von uns (für diejenigen, die es interessiert):

Wir arbeiten seit über zwei Jahren an der Umsetzung der Kassensicherungsverordnung und haben alles menschenmögliche getan und umgesetzt, was wir als Kassenhersteller können. Übrigens gilt das auch für die meisten unserer Wettbewerber und andere Kassensystemen aus dem Gastro Bereich, die mit uns zusammen versucht haben, die Politik zu einer Entlastung für euch zu bewegen. In der ganzen Zeit haben wir direkten Kontakt zum BMF (zuständiger Minister Olaf Scholz und sein Ressort), aber auch zu allen relevanten Verbänden, Journalisten und BSI. In diesem Zusammenhang geht ein großes Lob an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Herrn Dr. Weith für die Unterstützung im Namen Hunderttausender Steuerpflichtigen.

Herr Olaf Scholz hätte uns alle stark entlasten können – tat dies aber nicht. Klar gibt es für Politiker immer Gründe, etwas zu tun oder nicht. Die Aussage, die wir bekommen haben war, dass  es der politische Wille und Wunsch sei, dass das mit den (Cloud) TSEs nicht an die große Glocke gehängt werden solle… (in einem Wahljahr). Wir finden das eine “interessante” Einstellung, da es weit über eine halbe Million Kassen betrifft. Bereits im September 2020 wurde durch “Nichtentscheiden” des BMFs die ganze Last auf die Bundesländer verteilt, die daraufhin eine eigene Regelung zur Entlastung getroffen hatten. Leider wurde das diesmal nicht gemacht.

Der Hauptgrund für die Verzögerungen bei den Zertifizierungen lag übrigens aus unserer Sicht an den sich ständig ändernden Anforderungen seitens des BSI an die Cloud TSE Hersteller. Diese erinnern eher an die Absicherung eines Atombunkers. Das ist insofern interessant, als dass man damit Betrugsverhalten seitens der Geschäfte nur bedingt eindämmen kann, da es ja gleichzeitig keine Kassenpflicht gibt. Man hat also das Gartentor super sicher gemacht – aber links und rechts kann man über den Zaun hüpfen. Auch hier hätte das BMF nur einmal zu den Nachbarn nach Österreich schauen müssen.

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