Wir freuen uns, dass nun auch die Kosmetiker, Podologen, Tattoostudios usw. endlich ein offizielles Datum für ihre Wiedereröffnung haben. Anders als bei den Friseur-Kollegen unterscheidet sich das offizielle Startdatum in jedem Bundesland etwas. Trotzdem freuen wir uns, dass auch ihr euren Neustart nach der Corona-Schließung habt. Leider gibt es kein offizielles Schutzkonzept vom Bund, wie es bei den Friseuren durch den BGW der Fall war. Wir haben uns daher an dem empfohlenen Schutzkonzept des Verband Cosmetic Professional e.V. (VCP) orientiert und eine Infografik für euch und eure Kunden erstellt.
Wichtig: Das Konzept stellt keinen brancheneinheitlichen Hygienestandard dar. Die Regeln orientieren sich an der ausgesprochenen Empfehlung des VCPs und sind nicht alle verpflichtend!
Die wichtigsten Hygieneregeln im Überblick
Der VCP (Der Verband Cosmetic Professional e.V.) hat ein Schutzmaßnahmenkonzept für Kosmetiker erarbeitet, welches zur Orientierung dient. Die Pflichten können je nach Bundesland variieren bzw. stärker ausfallen. Daher empfehlen wir euch die Schutzmaßnahmen eures Bundeslandes einzubeziehen. Wir fassen für euch die wichtigsten Empfehlungen zusammen. Das gesamte Schutzkonzept des VCP, gibt es hier.
Die Schutzmaßnahmen von BGW (Nachtrag vom 13.05):
- Arbeitsschutzstandard für Kosmetikstudios (Stand: 08.05)
- Arbeitsschutzstandard für Fußpflegeeinrichtungen und Nagelstudios (Stand: 13.05)
Allgemeine Regeln
- Kein Wartebereich
- Kein Unkontrolliertes Eintreten (bestenfalls nur mit Terminen arbeiten)
- Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden
- Unnötigen Körperkontakt vermeiden
- Desinifzieren der Hände beim Betreten des Geschäfts
- Nur behandelde Mitarbeiter sollten sich dem Kunden nähern
- Regelmäßiges Reinigen von Oberflächen und Gegenständen nach jedem Kunden
- Nur gesunde Kunden behandeln
- Markierungen und Absperrungen für die Bewegungsräume
- Maximale Anzahl der Kunden im Geschäft beachten (je nach qm)
- Regelmäßiges Lüften
- Kundenkontaktdatendokumentation mit Einverständnis des Kunden
- Keine Bewirtung und keine unnötigen Gegenstände wie Zeitschriften
- Bestenfalls kontaktloses Bezahlen über Terminal mit Schutzschild im Kassenbereich
- Maskenpflicht aller mit Ausnahme bei der Behandlung im Gesicht, sofern anders nicht möglich
Regeln für Behandlungen
- Risiko von Tröpfcheninfektion verringern durch angemessenen Mund- / Nasen-Schutz
- Jede Behandlung im Gesicht beginnt mit einer Gesichtsreinigung
- Der Kunde muss einen Mundschutz tragen, ausgenommen bei Gesichtsbehandlungen
- Nutzung von Einwegbezügen und Einwegwerkzeugen
- Nutzung von Einwegmaterialien (Masken, Handschuhe, Umhänge etc.)
- Wiederverwendbare Gegenstände korrekt desinfizieren bzw. sterilisieren
Die Infografik für eure Kunden
Ihr seid verpflichtet eure Kunden über euer Schutzkonzept aufzuklären. Wir möchten euch dabei natürlich unterstützen und haben daher eine Infografik mit den wichtigsten Hinweisen erstellt, die ihr ganz einfach nutzen könnt – ob ausgedruckt oder auf Facebook / Instagram. Wir haben für euch zwei Versionen erstellt zum einen für alle Geschäfte, die KEINE Gesichtsnahen Behandlungen durchführen (z.B. Nagelstudios, Waxingstudios und Fußpflege) und eine Version, die für alle Kosmetiker, die Gesichts-Behandlungen durchführen.
Hygieneregeln für Kosmetikstudios MIT GESICHTSBEHANDLUNG
Print Version zum Ausdrucken mit Hygieneregeln für Kosmetikstudios
Hygieneregeln für Studios OHNE GESICHTSBEHANDLUNG
Print Version zum Ausdrucken mit Hygieneregeln für Studios ohne Gesichtsbehandlungen
Schönmachathon Werbeplakate 11.5 und 13.5
Für alle, die erst eröffnen haben wir Infografiken unter dem Motto “Schönmachathon” erstellt. Damit könnt ihr eure Kunden wissen lassen, dass ihr bald für sie wieder da seid. Es gibt 2 Designs: eins mit dem Startdatum 11 Mai und eins mit 13. Mai.
Sucht euch ein Design aus, speichert es ab und fühlt euch frei das Werbemittel in Eure eigene Kanäle wie Webseite, Facebook oder E-Mails zu verteilen. Falls ihr das Plakat ausdrucken möchtet – z.B. beim Copyshop, dann gibt es dafür auch eine Print Version als PDF zum Herunterladen.
- Und hier eins z.B. für Rheinland-Pfalz mit dem Startdatum 13.05
Mehr Infos zum Schönmachathon sowie Ideen zur Vermarktung und andere Formate gibt es in unserem ursprünglichen Artikel hier.
Startdatum nach Bundesland
Bayern
- 4. Mai Fußpflege
- 11. Mai Kosmetik
Baden-Württemberg
- 1. Mai Fußpflege
- 11. Mai Kosmetik & Nägel
Berlin
- 11. Mai Kosmetik
Brandenburg
- 11. Mai Kosmetik & Nägel
Bremen
- 6. Mai Kosmetik, Fußpflege & Nägel
Hamburg
- noch nicht bekannt
Hessen
- 4. Mai Kosmetik, Fußpflege & Nägel
Mecklenburg-Vorpommern
- 7. Mai Kosmetik, Massage, Fußpflege & Nägel
Niedersachsen
- bisher nur Podologen
- voraussichtlich am 11. Mai kosmetische Fußpflege, Nägel & Kosmetiker
Nordrhein-Westfalen
- 4. Mai Fußpflege
- noch nicht bekannt: Kosmetik, Nägel, Massage & Tätowierer
Rheinland-Pfalz
- 4. Mai Fußpflege
- 13. Mai alle Dienstleistungen im Bereich Körperpflege (Kosmetik, Nägel, Massage, Tätowierer & Solarien)
Saarland
- 4. Mai Fußpflege, Kosmetik & Nägel
Sachsen
- 4. Mai Fußpflege, Kosmetik & Nägel
Sachsen-Anhalt
- 4. Mai Fußpflege, Kosmetik & Nägel
Schleswig-Holstein
- 4. Mai Fußpflege & Nägel
- Alle Behandlungen im Gesicht und Tattoos noch nicht erlaubt
Thüringen
- 4. Mai Fußpflege, Kosmetik & Nägel (Gesichtsbehandlungen sind laut der Branchenregelung FFP2-Masken oder zumindest medizinischer Mund-Nasenschutz, Schutzbrille/Visier, Schutzhandschuhe und Schutzkittel bzw. Einzelbehandlungen in einem separatem Raum)
Wir wünschen euch allen einen gelungenen Neustart!
Euer studiolution-Team