Unbare Umsätze in der Kasse – Vorsicht!

 


Wieder einmal gibt es große Verunsicherung wegen eines Themas, bei dem sich das Bundesfinanzministerium (BMF) nicht mit dem Bund der Steuerberater (DStV) einig ist: Wie sollen unbare Umsätze in der Buchhaltung bzw. Kasse verbucht werden?

Zwei Meinungen:

  • Das BMF sagt, dass ein formaler Mangel besteht, wenn unbare Geschäftsvorfälle durch die Kasse gebucht werden
  • Der DStV sagt, dass das „durchschleusen“ von unbaren Geschäftsvorfällen durch das Kassenbuch aber genau gelebte Praxis ist.

Das Thema betrifft alle!

Was heißt eigentlich „unbare Geschäftsvorfälle im Kassenbuch“?

Vereinfacht: Zahlt ein Kunde beispielsweise mit EC wird dieser Umsatz auf ein sogenanntes Transitkonto gebucht. Sobald das Geld auf dem Konto ankommt, wird dieses Transitkonto in der Buchhaltung wieder ausgebucht.

Die „gelebte Praxis“ der Steuerberater ist aber folgende: Zunächst wird so getan, als hätte der Kunde Bar bezahlt. In einer zweiten Buchung, die sofort danach erfolgt, wird dieser Umsatz dann wieder ausgebucht und auf das bereits erwähnte Transitkonto gebucht. Es erfolgen also zwei Buchungen, anstatt einer. Wenn ein Steuerberater nun sein Konto „Kasse“ (z.B. 1000 SKR03) ansieht, dann stehen alle Umsätze aus Bar und EC da drin.

Es gibt wie immer Vor- und Nachteile. Aus unserer Sicht, ist es aber schon mal so, dass sich die Anzahl der Buchungen (nach BMF) stark verringert und auch die Kontierungen für Laien nachvollziehbarer werden.

Was ist mit studiolution?

In studiolution wurden schon immer alle Geschäftsvorfälle getrennt voneinander (einzeln) aufgezeichnet. Im Kassenbuch von studiolution waren noch nie unbare Geschäftsvorfälle drin. Die Frage ist aber, wie eigentlich der Steuerberater bucht… Dieser konnte und kann durchaus beide Wege gehen, da sich in der Kontenrahmen-Zuweisung beide Varianten abbilden lassen. In der Vergangenheit haben die meisten Steuerberater nach der „gelebten Praxis“ gebucht. Nur wenige haben das umgestellt.

Mit einem Update haben wir diese Umstellung jetzt noch einfacher gemacht. Wer immer noch nach der „gelebten Praxis“ bucht, kann jetzt mit einem Klick die Konten entsprechend ändern und nach dem vom BMF geforderten Prozess buchen. Das Ganze geht unter Einstellungen > Kontenrahmen > Einnahmen.

Ändert das etwas an der Darstellung, Statistiken, etc.?

Nein. In studiolution ändert sich durch die Kontierungsumstellung nichts. Beim Steuerberater ändert sich – wenn er mit Unterstützung des DATEV Exports buchen sollte, dass er damit BMF-konform bucht.

Was ist die studiolution Empfehlung und wie geht studiolution damit zukünftig um?

Alle neuen Kunden werden automatisch die BMF-konforme Einstellung im Kontenrahmen hinterlegt haben. Alle bestehenden Kunden können dies einfach per Klick umstellen, wenn sie möchten. Wir empfehlen in jedem Fall vorab mit dem Steuerberater zu sprechen.

Unsere Empfehlung ist BMF-konform zu buchen, da wir nicht beurteilen können, ob es seitens des BMF noch eine Anerkennung der „gelebten Praxis“ gibt. Außerdem tut es nicht weh, ist für Salons & Studios – zumindest mit studiolution – nicht spürbar im Sinne von Änderungen und man kann sich sofort wieder auf das relevante konzentrieren – die Kunden 😉 Damit ist die Diskussion und Unsicherheit schnell erledigt.

Viele Grüße

Euer studiolution Team

Weitere Links:

https://www.dstv.de/interessenvertretung/steuern/steuern-aktuell/tb-115-17-vj-ec-kartenumsaetze

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