Pressemitteilung: Die Head-on Solutions GmbH zertifiziert ihr Kassensystem „studiolution“ erneut

Das Kassen- und Terminsoftware „studiolution“ wurde von unabhängigen Wirtschaftsprüfern in einer zweiten Zertifizierungsrunde erneut nach den Kassenrichtlinien GoBD zertifiziert.

Nürnberg, 06.02.2018

Die Zertifizierung von Kassen-Software ist kompliziert und erfordert aufwendige Dokumentationen, sowie Erweiterungen – sowohl im System als auch im Unternehmen. Da eine Zertifizierung in der Branche aktuell noch nicht gesetzlich vorgegeben ist, scheuen viele Anbieter den Aufwand.

„Wir sind der Meinung, dass es nicht reicht, sich nach eigenem Gutdünken „GoBD konform“ zu verhalten. Ein externer Wirtschaftsprüfer geht einen detaillierten Katalog durch und prüft in jeden Winkel. Dadurch fließen nochmal Erfahrungen aus unzähligen Betriebsprüfungen mit hinein, die uns helfen, unsere Kunden noch besser beraten und studiolution gesetzeskonform weiterentwickeln zu können“, so Ralf Ahamer, Geschäftsführer der Head-on Solutions GmbH.

Das Unternehmen unterzog sich dem Prozess deshalb bereits zum zweiten Mal – mit Erfolg.

„studiolution ist ein innovatives Produkt, welches ständig weiterentwickelt wird. Gesetzeskonformität bei ständiger Innovation kann man aber nur durch regelmäßige Überprüfungen gewährleisten. Wir freuen uns deshalb sehr über diese Zertifizierung, denn Sie bestätigt auch die Professionalität unserer Entwicklung und Abläufe. Mit studiolution bieten wir ein sehr einfach zu bedienendes Salon- und Studiomanagement von der Kasse bis zur Online Terminplanung zu einem sehr guten Preis – zertifiziert von unabhängigen Wirtschaftsprüfern“, so Ahamer weiter.

Folgende Kriterien legten die unabhängigen Wirtschaftsprüfer dabei zu Grunde (nach IDW PS 880):

  • Die gesetzlichen Vorschriften des Handelsrechts (§§ 238 ff. HGB),
  • Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sowie
  • Die von Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) herausgegebene Stellungnahme zur Rechnungslegung „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW RS FAIT 1)“.

Die nachfolgenden Gesetze und Verordnungen des Steuerrechts wurden als Prüfkriterien ergänzend beachtet:

  • Gesetzliche Vorschriften des Steuerrechts (§§ 140-148 AO),
  • Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vom 14. November 2014 sowie
  • Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ (BStBI I 2010, S. 1342).

Ein Kernpunkt der GoBD ist, dass die erfassten Buchungsdaten nicht manipulierbar, Änderungen nachvollziehbar sind und Schnittstellen für Betriebsprüfungen bestehen. Die Schwierigkeit für Softwarehersteller liegt aber im Detail: So werden bei echten Zertifizierungen neben Schnittstellen und technischer Infrastruktur auch Dokumentationen, der Softwareentwicklungsprozess und die Organisation von Arbeitsabläufen geprüft. Die gesetzlichen Vorschriften sind dabei eindeutig – besonders beim Punkt der Nachvollziehbarkeit. Ein technisch nicht zu unterschätzender Punkt, da es dazu notwendig ist, alle Daten(-änderungen) historisiert, über min. 10 Jahre zu speichern. Nur damit ist gewährleistet, dass zu jedem Zeitpunkt in der Vergangenheit überprüft werden kann, welche beispielsweise Buchung, von welchem Mitarbeiter mit dem jeweils gültigen Preis gebucht, storniert oder verändert wurde.

Das System wird kontinuierlich ausgebaut mit – im Unterschied zu vielen anderen Branchenlösungen – eigener Entwicklung. In Ergänzung zur reinen Kassenfunktion beinhaltet das System auch viele weitere Funktionen, die die Übergabe der Buchungen aus dem Kassensystem an den jeweiligen Steuerberater vereinfacht.

„Ein Monatsabschluss benötigt in der Regel nur 5 min. Alle Daten sind durch die Termin- und Kassenvorgänge bereits im System hinterlegt, so dass am Ende des Monats ein Knopfdruck reicht um alle notwendigen Daten zu exportieren.“, so Ahamer.

Über Head-on Solutions GmbH

Clevere Lösungen für big, little business!

Die Head-on Solutions GmbH wurde im Februar 2015 durch Ralf Ahamer – ehemals Vorstand der hotel.de AG und CMO der XING AG – gegründet und betreibt u.a. die Internet Plattformen studiolution.com und studiobookr.com.

Die Head-on Solutions GmbH erstellt für kleine- und mittelständische Unternehmen digitale Lösungen wie z.B. Terminplanung, Kundenmanagement, Marketinglösungen, Kassensysteme bis hin zur Buchungslösung oder Zeiterfassung. Zu den Kunden des bereits im deutschen Markt etablierten Produktes studiolution.com und studiobookr.com zählen Friseure, Fitness-, Kosmetik-, Massage- und Tattoostudios in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Beispielsweise können darüber Termine direkt bei lokalen Unternehmen wie z.B. Friseuren gebucht und beim Friseur direkt kassiert werden. Zusätzlich enthält das System ein umfangreiches Managementsystem mit Statistiken, SMS und E-Mail Marketing Services, etc. Weitere Branchen und Funktionen sind im Aufbau.

Pressekontakt:
Head-on Solutions GmbH
Hazel J. Ahamer
Leitung Marketing und PR
Bärenschanzstraße 2
90429 Nürnberg
Tel.: 0911 13 13 35 18
E-Mail: hazel@headonsolutions.com

www.headonsolutions.com
www.studiolution.com

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