Neu: Der anonyme Bon ist da!

Mit der Einführung der Bonpflicht rückte das Thema der Kundendaten auf Bons immer mehr in den Fokus. Sollte ein Kunde seinen Bon nämlich nicht mitnehmen wollen, dann müsst ihr diesen entsorgen. Da aber womöglich personenbezogene Daten darauf stehen, kann der Beleg nach den Regeln der DSGVO auch nicht einfach weggeschmissen werden. Viele von Euch riefen an, und fragten deshalb nach einem anonymisierten Bon… et voila – hier ist er.

Anonym oder doch personalisiert?

Ihr möchtet auf euren Bons grundsätzlich auf Kundendaten verzichten, d.h. es soll weder Name noch die hinterlegte Adresse mitgedruckt werden? Kein Problem, einfach in den „Einstellungen“ > „Drucker“ den Haken bei „Name des Kunden und falls vorhanden, Adresse aufdrucken“ rausnehmen und Speichern.

Eure Möglichkeiten:

  • Kein Haken: Alle Bons werden anonymisiert ohne Kundendaten gedruckt.
  • Haken: Der Bon wird immer mit Kundendaten gedruckt.

Hier der direkte Vergleich zwischen personalisierten und anonymen Bon. Der personalisierte enthält, wie früher auch die Kundendaten, d.h. Vorname und Name und auch eine Adresse, falls diese hinterlegt ist. Bei dem anonymen Bon sind keine kundenbezogenen Daten enthalten, nur eure persönlichen Geschäftsdaten werden abgebildet.

Kundendaten auf dem Bon

Sobald mit Kundendaten gearbeitet wird, möchte auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ihren Senf dazu geben. Der anonyme Bon kann bedenkenlos im Müll landen. Solltet ihr euch für einen personalisierten Bon entscheiden, muss der Bon, wenn er bei euch im Geschäft entsorgt wird am besten geschreddert werden. Bedenkt daher, dass aufgrund der DSGVO alle personenbezogenen Daten unkenntlich gemacht werden müssen.

Hier erhält ihr mehr Infos zur DSGVO.

Der Druck bei der Bonpflicht

Die neue Bonpflicht sorgt bei vielen für Verwirrung. Muss ein Bon, immer gedruckt werden oder nicht? Diese Frage beschäftigt seit der Einführung der Bonpflicht viele studiolution Kunden.

Der Gesetzgeber schreibt durch die Bonpflicht vor, dass bei jedem Kunden ein Bon ausgestellt werden muss. In welcher Form diese Ausstellung erfolgt, ist dabei nicht vorgeschrieben. Das bedeutet, dass der Bon entweder gedruckt oder per E-Mail verschickt werden kann. Jeder, der auf Papier verzichten möchte, kann den Bon in studiolution einfach per E-Mail senden.

Ihr wollt mehr über die Bonpflicht und die Kassensicherungsverordnung erfahren? Dann geht’s hier zu unserem Artikel zur Übergangsregelung.

Vorheriger Beitrag
Total digital: 7 Digitale Dienste für den Institutsalltag
Nächster Beitrag
studiolution in der NAILPRO