Hygieneregeln Update für die Notbremse in Deutschland

Seit Samstag gilt in Deutschland die bundeseinheitliche “Notbremse” (Stand: 27.04.2021). Das haben wir zum Anlass genommen die bestehenden Hygieneregeln für euch auf den neusten Stand zu bringen.

Neuste Änderung: Sollte die 7-Tage-Inzidenz an drei Folgetagen über 100 liegen ist für Friseure und Fußpflege ein tagesaktueller negativer Coronatest nachzuweisen. Leider müssen laut Bundesregierung andere körpernahe Dienstleitungen, die keinen medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zweck erfüllen schließen. Wir sind mit dem Gedanken bei euch und hoffen, dass es bald wieder weiter geht!

Es gibt 3 Versionen in jeweils 2 Designs (Pastell oder Grunge): Eine Version für Friseure, eine für mobile Friseure und eine weitere für Fußpflege (bzw. medizinisch notwendige Behandlungen).

Wichtig bzgl. Zeitschriften: Für diese gibt es wohl kein generelles Verbot mehr (gab es mal vereinzelt auf Länderebene). Informiert euch dazu bitte bzw. entscheidet selber, wie und ob ihr diese weiterhin ausgeben möchtet.

Wichtig: Informiert euch, wie die Regeln bei euch konkret ausfallen. Insbesondere bei den Vorgaben an die Tests (z.B. Zulässigkeit von Selbsttests) gibt es regionale Unterschiede. Bitte habt Verständnis, dass wir nicht für jede Ausnahme eine Version erstellen können. Wir haben uns große Mühe gegeben und hoffen, dass möglichst viele Versionen dabei sind.

Holt eure Kunden dazu am besten in der Beschreibung der Hygieneregeln auf Social Media ab oder startet eine E-Mail- oder SMS-Kampagne über studiolution. Das geht in “Marketing” > “SMS Kampagne” bzw. “E-Mail Kampagne”. Wie ihr das macht könnt ihr hier nachlesen.

Die anderen Branchen können bei einer Inzidenz unter 100 weiterhin unsere Hygieneregeln vom letzten Mal verwenden. Hier werdet ihr fündig.

Bleibt gesund!

Euer studiolution-Team

Vorheriger Beitrag
Update: Hygieneregeln für körpernahe Dienstleistungen
Nächster Beitrag
Digitales Unternehmen 2021 – Gewinnspiel