Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die gesetzliche Meldepflicht für elektronische Kassensysteme. Das ist der letzte Schritt der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), die bereits 2020 eingeführt wurde.
Ihr habt davon ja schon einiges mitbekommen: Erst kam die TSE, dann die Belegausgabepflicht, die DSFinV-K – und jetzt folgt der letzte Schritt: die Anmeldung eurer Kasse beim Finanzamt. Es geht hierbei nur um eine Anmeldung, dass man ein Kassensystem hat – da werden keine Daten aus eurem Kassensystem an das Finanzamt übertragen 😉
Warum erst jetzt? Ganz einfach: Bislang waren die Finanzämter technisch gar nicht in der Lage, die Anmeldungen elektronisch anzunehmen. Deshalb hat der Staat eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025 eingeräumt – also keine Panik!
Kurz gesagt:
Wenn ihr über studiolution kassiert, dann müsst ihr eure Kasse beim Finanzamt melden.
➡️ Über die Steuerkanzlei – sie wird dafür sicherlich eine Gebühr verlangen.
➡️ Oder ihr macht es selbst – und das geht wirklich super einfach!
Hinweis: Falls ihr mehrere Filialen oder Standorte habt, muss jede Kasse separat angemeldet werden.
Wir haben alle Infos für euch in einem neuen Bereich zusammengefasst, damit ihr nicht lange suchen müsst. Die Infos findet ihr unter “Finanzen” > “Finanzprüfung” > “Informationen & Exporte”:
Wichtiger Hinweis: Sollte bei euch das Anschaffungsdatum nach dem Inbetriebnahmedatum liegen, dann kommt das durch den Testzeitraum, die Zeit vor der TSE oder weil ihr vorher nur Uschi genutzt habt. Ändert dann das Anschaffungsdatum auf den Zeitpunkt, zu dem ihr “echt” angefangen habt zu kassieren bzw. ihr “Klaus” abgeschlossen habt. Das könnt ihr über die Umsatzberichte oder eure Rechnungen raus finden.
Folgt einfach unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung. Für alle, die ungern lesen, gibt’s die gesamte Anleitung auch als Video: