Stand: August 2026 · basiert auf dem Referentenentwurf des BMF vom 07.08.2026 · Gesetz noch im Verfahren

Kassenpflicht 2028:
Was auf Salons & Studios zukommt

Das Bundesfinanzministerium plant eine Registrierkassenpflicht ab 100.000 € Jahresumsatz zum 1. Januar 2028 – und die Abschaffung des Pflicht-Papierbons. Hier steht, was im Entwurf steht, was sich gegenüber heute ändert und warum studiolution-Kund:innen entspannt bleiben können.

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Kurz erklärt: Die Kassenpflicht 2028 (auch Registrierkassenpflicht) ist die im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 7. August 2026 geplante Pflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 ein elektronisches Kassensystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) zu nutzen. Die offene Ladenkasse ist für diese Betriebe dann nicht mehr zulässig; die Pflicht zum Papierbon wird gleichzeitig durch eine elektronische Belegbereitstellung ersetzt.

Die Fakten in 30 Sekunden

07.08.2026

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht den Referentenentwurf: Kassenpflicht für Betriebe ab 100.000 € Gesamtumsatz (§ 146b AO-E). Die Verbändeanhörung läuft.

Als Nächstes

Kabinettsbeschluss und Bundestagsverfahren. Details können sich noch ändern – der ursprüngliche Entwurf vom Juli sah sogar schon 2027 als Start vor.

01.01.2028

Geplanter Start: Betroffene Betriebe brauchen ein elektronisches Kassensystem mit TSE. Die offene Ladenkasse ist für sie dann nicht mehr zulässig. Gleichzeitig entfällt die Pflicht zum Papierbon.

Später drüber?

Wer die 100.000-€-Grenze erst danach überschreitet, muss laut Entwurf zeitversetzt umstellen – wer z. B. 2028 erstmals darüber liegt, braucht die elektronische Kasse spätestens ab dem 1. April 2029.

Was gilt heute schon – und was ist neu?

Vieles, was gerade als „neue Kassenpflicht“ durch die Presse geht, gilt für elektronische Kassen längst. Wirklich neu ist vor allem eines: die Pflicht, überhaupt eine elektronische Kasse zu haben.

✅ Das gilt heute schon

  • Einzelaufzeichnungspflicht für alle Betriebe (§ 146 AO) – jeder Geschäftsvorfall muss einzeln festgehalten werden, auch bei offener Ladenkasse.
  • TSE-Pflicht für alle, die eine elektronische Kasse nutzen (KassenSichV, seit 2020).
  • Belegausgabepflicht für elektronische Kassen (seit 2020) – aktuell standardmäßig auf Papier.
  • Meldepflicht: Elektronische Kassen und TSE müssen dem Finanzamt gemeldet werden – seit 2025 elektronisch über ELSTER, auch bei Wechsel und Außerbetriebnahme (§ 146a Abs. 4 AO).
  • Kassen-Nachschau (unangekündigte Prüfung) und Bußgelder bis 25.000 € bei Kassenverstößen (§ 379 AO).

🆕 Das plant der Entwurf ab 2028

  • Kassenpflicht ab 100.000 € Gesamtumsatz: Die Wahlfreiheit endet – betroffene Betriebe müssen eine elektronische Kasse mit TSE nutzen. Das Aus für die offene Ladenkasse in diesen Betrieben.
  • Papierbon-Pflicht entfällt: Statt der papierhaften Belegausgabepflicht kommt eine elektronische Belegbereitstellungspflicht.
  • Ausnahmen nur eng begrenzt: Einzelfälle sachlicher Härte plus eine Ausnahmen-Verordnung (KassenPflAusnV) – für Salons und Studios ist dort nichts vorgesehen.
  • Flankierend: Mitteilungspflichten und Bußgeldtatbestände für die neu verpflichteten Betriebe sowie erweiterte Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden bei Kassenmanipulation.

Kurz: Wer heute schon mit einer TSE-Kasse arbeitet, erfüllt den Kern der kommenden Pflicht bereits. Neu betroffen sind vor allem Betriebe mit offener Ladenkasse.

Wer ist betroffen? Die 100.000-€-Grenze im Salon-Alltag

Die Grenze gilt für den Gesamtumsatz eures Betriebs – bar, Karte, Gutscheine, alles zählt zusammen. Und sie ist schneller erreicht, als sie klingt:

Rechnet selbst nach: 100.000 € im Jahr sind rund 8.300 € im Monat – bei einem Durchschnittsbon von 45 € etwa 8 bis 9 Termine pro Arbeitstag. Ein gut gebuchter Ein-Personen-Salon liegt damit schon nah an der Grenze; ein Salon mit zwei oder mehr Stühlen praktisch immer darüber.

Und auch unterhalb der Grenze lohnt der Blick: Die Einzelaufzeichnungspflicht gilt heute schon für alle. Der Kassenverband DFKA fordert in seiner Stellungnahme zum Entwurf zusätzlich, geordnete Einzelaufzeichnungen auch unterhalb von 100.000 € bußgeldbewehrt vorzuschreiben. Ob das ins Gesetz kommt, ist offen – die Richtung ist eindeutig: Zettelwirtschaft läuft aus.

Was der Kassenverband zusätzlich fordert

Der DFKA (Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik) begrüßt den Entwurf in seiner Stellungnahme vom 13.08.2026 ausdrücklich – und geht in drei Punkten darüber hinaus. Noch sind das Forderungen, kein Gesetz:

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Keine Branchen-Ausnahmen

Ausnahmen sollen auf echte Einzelfälle begrenzt bleiben, die 100.000-€-Grenze das einzige Kriterium sein – und weitere Übergangsfristen lehnt der Verband ab. Auf eine Sonderregel für die eigene Branche zu hoffen, ist also keine Strategie.

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Einheitlicher e-Bon-Standard

Der digitale Beleg soll in einem einheitlichen, interoperablen Standardformat kommen, abgestimmt mit KassenSichV und E-Rechnung. Das Format wird noch festgelegt – studiolution unterstützt es, sobald es final ist.

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Elektronisch zahlen als Pflicht-Angebot

Betriebe sollen mindestens eine elektronische Bezahlmöglichkeit anbieten müssen. Ob das kommt, ist offen – klar ist: Kartenzahlung wird vom Nice-to-have zur Erwartung eurer Kund:innen.

studiolution-Kund:innen: Ihr müsst nichts tun

Wer heute mit studiolution kassiert, erfüllt die Kernanforderung der geplanten Kassenpflicht bereits: TSE-konforme Kasse nach KassenSichV, GoBD-konforme Einzelaufzeichnung, digitale Belege, DSFinV-K-Export für die Betriebsprüfung und DATEV-Export fürs Steuerbüro. Auch die seit 2025 geltende Meldepflicht eurer Kasse ans Finanzamt habt ihr längst hinter euch.

Und weil wir als Gründungsmitglied des Kassenverbands IGZTK seit Jahren an diesen Themen mitarbeiten, gilt auch für die Details, die 2027/28 noch kommen – etwa das einheitliche e-Bon-Format: Wir bauen es ein, bevor es Pflicht wird. Ihr bekommt ein Update, keinen Umstellungsstress.

  • TSE-Kasse nach KassenSichV – heute schon im Einsatz
  • GoBD-konforme Einzelaufzeichnung, automatisch
  • Digitale Belege für eure Kund:innen
  • Kassen-Meldung ans Finanzamt: seit 2025 erledigt
  • DSFinV-K-Export & Betriebsprüfungsseite
  • DATEV-Export – euer Steuerbüro liebt euch
  • Kommender e-Bon-Standard: erledigen wir per Update

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FAQ zur Kassenpflicht 2028

Ab wann gilt die Kassenpflicht in Deutschland?
Nach dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 7. August 2026 soll die Registrierkassenpflicht am 1. Januar 2028 starten. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet – Kabinettsbeschluss und Bundestagsverfahren stehen aus, Details können sich ändern. (Stand: August 2026)
Für wen gilt die Kassenpflicht – ab welchem Umsatz?
Geplant ist die Pflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz im Jahr. Wichtig: Es zählt der gesamte Umsatz – auch Kartenzahlungen und Gutscheine, nicht nur Bargeld. Für einen Salon sind 100.000 € etwa 8.300 € im Monat oder 8–9 Termine pro Arbeitstag bei 45 € Durchschnittsbon. Wer die Grenze erst später erstmals überschreitet, muss laut Entwurf zeitversetzt umstellen – bei erstmaligem Überschreiten 2028 z. B. spätestens zum 1. April 2029.
Was ist der Unterschied zu heute? Es gibt doch schon Kassen-Regeln.
Richtig: TSE-Pflicht, Belegausgabepflicht und die Meldung von Kassen ans Finanzamt gelten für elektronische Kassen schon heute, die Einzelaufzeichnungspflicht sogar für alle Betriebe. Neu ist die Pflicht, überhaupt eine elektronische Kasse zu haben: Bisher durfte jeder Betrieb frei entscheiden und auch eine offene Ladenkasse führen – ab 2028 soll das für Betriebe über 100.000 € Umsatz nicht mehr zulässig sein. Außerdem soll die Papierbon-Pflicht durch eine elektronische Belegbereitstellung ersetzt werden.
Ich liege unter 100.000 € Umsatz – betrifft mich das Gesetz gar nicht?
Die Kassenpflicht selbst würde euch dann nicht treffen, ihr dürftet weiter eine offene Ladenkasse führen. Aber: Die Einzelaufzeichnungspflicht gilt schon heute für alle Betriebe, und der Kassenverband DFKA fordert, geordnete Einzelaufzeichnungen auch unterhalb der Grenze bußgeldbewehrt vorzuschreiben. Wer digital kassiert, ist bei jeder Betriebsprüfung auf der sicheren Seite – und spart sich das handschriftliche Kassenbuch.
Muss ich künftig noch Papierbons drucken?
Nach dem Entwurf soll die papierhafte Belegausgabepflicht zum 1. Januar 2028 vollständig entfallen und durch eine elektronische Belegbereitstellungspflicht ersetzt werden. Drucken bleibt möglich, wird aber nicht mehr vorgeschrieben. Das einheitliche digitale Belegformat wird noch festgelegt – studiolution wird es unterstützen, sobald es final ist; digitale Belege gibt es bei uns schon heute.
Muss ich meine Kasse beim Finanzamt melden – ist das neu?
Nein, das ist nicht neu: Die Meldepflicht für elektronische Kassen und TSE gilt bereits und läuft seit 2025 elektronisch über ELSTER – auch Wechsel und Außerbetriebnahmen müssen gemeldet werden (§ 146a Abs. 4 AO). Der Gesetzentwurf ergänzt entsprechende Mitteilungspflichten für die Betriebe, die ab 2028 neu zur elektronischen Kasse verpflichtet werden. studiolution-Kund:innen haben die Meldung ihrer Kasse bereits hinter sich.
Was ist eine TSE und brauche ich sie?
Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) signiert jeden Kassiervorgang fälschungssicher – sie ist seit 2020 für elektronische Kassen in Deutschland Pflicht (KassenSichV) und bleibt es auch unter dem neuen Gesetz. Bei studiolution gibt es die TSE als Zusatzpaket für 6,95 € im Monat, fertig eingerichtet.
Ich kassiere schon mit einer TSE-Kasse – muss ich etwas tun?
Im Wesentlichen nein: Wer heute eine KassenSichV-konforme Kasse mit TSE nutzt und sie gemeldet hat, erfüllt die Kernanforderung bereits. Neu dazu kommt voraussichtlich das einheitliche elektronische Belegformat – das liefern Kassenanbieter wie studiolution per Update, sobald der Standard feststeht.
Was kostet ein gesetzeskonformes Kassensystem für einen kleinen Salon?
Bei studiolution kostet der Tarif mit Kasse (Uschi & Klaus) 32,95 € im Monat – inklusive Terminbuch, Online-Terminbuchung, Kundenverwaltung und DATEV-Export. Dazu kommt die gesetzlich vorgeschriebene TSE für 6,95 €/Monat, insgesamt also 39,90 € (netto, jährliche Zahlweise). Einrichtungsgebühren gibt es keine, der Support ist kostenlos. Besondere Hardware braucht ihr nicht – studiolution läuft im Browser auf PC, Mac oder Tablet.
Gilt die Kassenpflicht auch für Friseure, Kosmetik- und Nagelstudios?
Ja – der Entwurf kennt keine Branchen-Ausnahmen. Entscheidend ist allein der Gesamtumsatz: Friseursalons, Kosmetikstudios, Barbershops, Nagel- und Fußpflegestudios mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz wären ab 1. Januar 2028 zur elektronischen Kasse mit TSE verpflichtet. Der Kassenverband DFKA fordert sogar ausdrücklich, keine branchenspezifischen Befreiungen zuzulassen. Ein Salon mit zwei oder mehr Vollzeitkräften liegt typischerweise über der Grenze.
Was passiert bei Verstößen gegen die Kassenregeln?
Schon heute darf das Finanzamt bei nicht ordnungsgemäßer Kassenführung Umsätze schätzen, und Kassenverstöße können mit Bußgeldern bis zu 25.000 € geahndet werden (§ 379 AO). Der Entwurf sieht zusätzliche Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen die neue Kassenpflicht sowie erweiterte Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden bei Kassenmanipulation vor. Mit einem konformen System stellt sich die Frage gar nicht erst.
Hinweis: Diese Seite fasst den Stand des Gesetzgebungsverfahrens zusammen (Quellen: Referentenentwurf des BMF vom 07.08.2026 inkl. Diskussionsentwurf KassenPflAusnV; DFKA-Stellungnahme vom 13.08.2026) und ersetzt keine steuerliche Beratung. Wir aktualisieren sie mit jedem Verfahrensschritt – zuletzt aktualisiert: August 2026.