Kassenpflicht 2028:
Was auf Salons & Studios zukommt
Das Bundesfinanzministerium plant eine Registrierkassenpflicht ab 100.000 € Jahresumsatz zum 1. Januar 2028 – und die Abschaffung des Pflicht-Papierbons. Hier steht, was im Entwurf steht, was sich gegenüber heute ändert und warum studiolution-Kund:innen entspannt bleiben können.
Jetzt schon richtig kassieren →Kurz erklärt: Die Kassenpflicht 2028 (auch Registrierkassenpflicht) ist die im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 7. August 2026 geplante Pflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 ein elektronisches Kassensystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) zu nutzen. Die offene Ladenkasse ist für diese Betriebe dann nicht mehr zulässig; die Pflicht zum Papierbon wird gleichzeitig durch eine elektronische Belegbereitstellung ersetzt.
Die Fakten in 30 Sekunden
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht den Referentenentwurf: Kassenpflicht für Betriebe ab 100.000 € Gesamtumsatz (§ 146b AO-E). Die Verbändeanhörung läuft.
Kabinettsbeschluss und Bundestagsverfahren. Details können sich noch ändern – der ursprüngliche Entwurf vom Juli sah sogar schon 2027 als Start vor.
Geplanter Start: Betroffene Betriebe brauchen ein elektronisches Kassensystem mit TSE. Die offene Ladenkasse ist für sie dann nicht mehr zulässig. Gleichzeitig entfällt die Pflicht zum Papierbon.
Wer die 100.000-€-Grenze erst danach überschreitet, muss laut Entwurf zeitversetzt umstellen – wer z. B. 2028 erstmals darüber liegt, braucht die elektronische Kasse spätestens ab dem 1. April 2029.
Was gilt heute schon – und was ist neu?
Vieles, was gerade als „neue Kassenpflicht“ durch die Presse geht, gilt für elektronische Kassen längst. Wirklich neu ist vor allem eines: die Pflicht, überhaupt eine elektronische Kasse zu haben.
✅ Das gilt heute schon
- Einzelaufzeichnungspflicht für alle Betriebe (§ 146 AO) – jeder Geschäftsvorfall muss einzeln festgehalten werden, auch bei offener Ladenkasse.
- TSE-Pflicht für alle, die eine elektronische Kasse nutzen (KassenSichV, seit 2020).
- Belegausgabepflicht für elektronische Kassen (seit 2020) – aktuell standardmäßig auf Papier.
- Meldepflicht: Elektronische Kassen und TSE müssen dem Finanzamt gemeldet werden – seit 2025 elektronisch über ELSTER, auch bei Wechsel und Außerbetriebnahme (§ 146a Abs. 4 AO).
- Kassen-Nachschau (unangekündigte Prüfung) und Bußgelder bis 25.000 € bei Kassenverstößen (§ 379 AO).
🆕 Das plant der Entwurf ab 2028
- Kassenpflicht ab 100.000 € Gesamtumsatz: Die Wahlfreiheit endet – betroffene Betriebe müssen eine elektronische Kasse mit TSE nutzen. Das Aus für die offene Ladenkasse in diesen Betrieben.
- Papierbon-Pflicht entfällt: Statt der papierhaften Belegausgabepflicht kommt eine elektronische Belegbereitstellungspflicht.
- Ausnahmen nur eng begrenzt: Einzelfälle sachlicher Härte plus eine Ausnahmen-Verordnung (KassenPflAusnV) – für Salons und Studios ist dort nichts vorgesehen.
- Flankierend: Mitteilungspflichten und Bußgeldtatbestände für die neu verpflichteten Betriebe sowie erweiterte Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden bei Kassenmanipulation.
Kurz: Wer heute schon mit einer TSE-Kasse arbeitet, erfüllt den Kern der kommenden Pflicht bereits. Neu betroffen sind vor allem Betriebe mit offener Ladenkasse.
Wer ist betroffen? Die 100.000-€-Grenze im Salon-Alltag
Die Grenze gilt für den Gesamtumsatz eures Betriebs – bar, Karte, Gutscheine, alles zählt zusammen. Und sie ist schneller erreicht, als sie klingt:
Rechnet selbst nach: 100.000 € im Jahr sind rund 8.300 € im Monat – bei einem Durchschnittsbon von 45 € etwa 8 bis 9 Termine pro Arbeitstag. Ein gut gebuchter Ein-Personen-Salon liegt damit schon nah an der Grenze; ein Salon mit zwei oder mehr Stühlen praktisch immer darüber.
Und auch unterhalb der Grenze lohnt der Blick: Die Einzelaufzeichnungspflicht gilt heute schon für alle. Der Kassenverband DFKA fordert in seiner Stellungnahme zum Entwurf zusätzlich, geordnete Einzelaufzeichnungen auch unterhalb von 100.000 € bußgeldbewehrt vorzuschreiben. Ob das ins Gesetz kommt, ist offen – die Richtung ist eindeutig: Zettelwirtschaft läuft aus.
Was der Kassenverband zusätzlich fordert
Der DFKA (Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik) begrüßt den Entwurf in seiner Stellungnahme vom 13.08.2026 ausdrücklich – und geht in drei Punkten darüber hinaus. Noch sind das Forderungen, kein Gesetz:
Keine Branchen-Ausnahmen
Ausnahmen sollen auf echte Einzelfälle begrenzt bleiben, die 100.000-€-Grenze das einzige Kriterium sein – und weitere Übergangsfristen lehnt der Verband ab. Auf eine Sonderregel für die eigene Branche zu hoffen, ist also keine Strategie.
Einheitlicher e-Bon-Standard
Der digitale Beleg soll in einem einheitlichen, interoperablen Standardformat kommen, abgestimmt mit KassenSichV und E-Rechnung. Das Format wird noch festgelegt – studiolution unterstützt es, sobald es final ist.
Elektronisch zahlen als Pflicht-Angebot
Betriebe sollen mindestens eine elektronische Bezahlmöglichkeit anbieten müssen. Ob das kommt, ist offen – klar ist: Kartenzahlung wird vom Nice-to-have zur Erwartung eurer Kund:innen.
studiolution-Kund:innen: Ihr müsst nichts tun
Wer heute mit studiolution kassiert, erfüllt die Kernanforderung der geplanten Kassenpflicht bereits: TSE-konforme Kasse nach KassenSichV, GoBD-konforme Einzelaufzeichnung, digitale Belege, DSFinV-K-Export für die Betriebsprüfung und DATEV-Export fürs Steuerbüro. Auch die seit 2025 geltende Meldepflicht eurer Kasse ans Finanzamt habt ihr längst hinter euch.
Und weil wir als Gründungsmitglied des Kassenverbands IGZTK seit Jahren an diesen Themen mitarbeiten, gilt auch für die Details, die 2027/28 noch kommen – etwa das einheitliche e-Bon-Format: Wir bauen es ein, bevor es Pflicht wird. Ihr bekommt ein Update, keinen Umstellungsstress.
- TSE-Kasse nach KassenSichV – heute schon im Einsatz
- GoBD-konforme Einzelaufzeichnung, automatisch
- Digitale Belege für eure Kund:innen
- Kassen-Meldung ans Finanzamt: seit 2025 erledigt
- DSFinV-K-Export & Betriebsprüfungsseite
- DATEV-Export – euer Steuerbüro liebt euch
- Kommender e-Bon-Standard: erledigen wir per Update
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