Meldepflicht der Kasse beim Finanzamt ab 1.1.25
Meldepflicht für Kassensysteme ab dem 1. Januar 2025
Vorweg: Ihr habt noch Zeit bis 31.07.2025!
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die gesetzliche Meldepflicht für elektronische Kassensysteme gemäß den neuen Anforderungen der Abgabenordnung (§ 146a AO). Das bedeutet, dass ihr Euer Kassensystem bei eurem zuständigen Finanzamt melden müsst (z.B. über Elster). Das ist der letzte offene Baustein, der Kassensicherungsverordnung, die ja bereits vor Jahren in Kraft getreten ist.
Wichtige Fristen:
- Start der Meldepflicht: 1. Januar 2025
- Ende der Übergangsfrist: 31. Juli 2025
Bis zu diesem Datum müsst Ihr die Meldung durchführen.
Was bedeutet das für Euch?
Unser Ziel ist es, euch bestmöglich bei der Einhaltung dieser neuen Anforderungen zu unterstützen. Wir arbeiten daran, die Prozesse so einfach wie möglich zu gestalten, damit ihr möglichst wenig Aufwand habt.
Ab dem 1. Januar 2025 haben wir Zugriff auf die relevanten Schnittstellen und werden dann prüfen, wie wir euch konkret unterstützen können. Selbstverständlich halten wir euch dazu auf dem Laufenden. Ob es dann per Knopfdruck durch uns geht oder wir die Infos sauber aufbereitet zur Verfügung stellen, ist noch offen. Wir versuchen aber – wie immer – dass ihr es möglichst einfach habt 😉
Was könnt Ihr schon jetzt tun?
Falls ihr die Meldung schon jetzt und selbst übernehmen möchtet, findet ihr die erforderlichen Daten in studiolution unter Finanzen > Finanzprüfung. Weiter unten gibts die Ausfüllanleitung für das Elster Formular.
Weitere Informationen: