Widerrufsbutton für Friseure, Kosmetik & Salons – Pflicht nach § 356a BGB

Ab dem 19. Juni 2026 gilt mit § 356a BGB eine neue Pflicht: Wer online Verträge mit Verbraucher:innen abschließt, muss einen Widerrufsbutton bereitstellen – einen Klick zum Widerrufen, genauso einfach wie der Klick zum Buchen.

Das Widerrufsrecht selbst ist nicht neu, es gilt im Fernabsatz seit 2014. Neu ist, dass es jetzt sichtbar und prüfbar wird. Für Online-Terminbuchungen, Gutscheine und Produktkäufe in der Beauty-Branche heißt das: Kund:innen können ihre Online-Buchung oder Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen, sofern die Leistung nicht schon vorher erbracht wurde; bei Produkten beginnt diese Frist mit Erhalt der Ware. Eine geleistete Anzahlung wird in diesem Fall zurückerstattet. Die Stornofrist des Salons oder Studios greift erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.

Die gute Nachricht: Ihr müsst nichts tun. Wir setzen den Widerrufsbutton zum Stichtag zentral für euch um – für Termine und Gutscheine, rechtssicher und ohne zusätzlichen Aufwand. Noch nicht bei studiolution? Zeit wirds: 30 Tage kostenlos testen

Einordnung

Unserer Meinung nach klingt der Widerrufsbutton dramatischer, als er ist. Denn natürlich haben alle schon heute mit kurzfristigen Verschiebungen oder Stornierungen zu kämpfen – das wird sich nicht ändern. Und man darf nie vergessen: Die Kund:innen wollen ja zu euch und wahrscheinlich auch öfter in der Zukunft… Es wird sicher auch mal Fälle geben, in denen kurzfristig widerrufen wird. Aber in der Regel gehen wir davon aus, dass sich wenig ändern wird.

Außerdem darf man nicht vergessen, dass eine Online-Terminbuchung enorm dabei hilft, Terminlücken wieder zu füllen. Unsere Auswertung zeigt beispielsweise: Bei Einzelkämpfern ist die Chance, eine Lücke zu schließen, mit Online-Terminbuchung um bis zu 78 % höher als ohne.

Generell gilt: Wer das Stornieren oder Widerrufen schwer macht, gewinnt damit keine treuen Kund:innen.

Kleine Anekdote dazu von Ralf (Gründer studiolution.com): „Bei AOL kam mal jemand auf die glorreiche Idee, dass Kund:innen nur noch per postalischem Einschreiben kündigen dürfen – also Brief, Post, Geld & Zeit. Das Ergebnis: massiver Image-Schaden und am Ende kein Vorteil. Damals haben wir es schnell wieder zurückgedreht. Ähnliches Prinzip beim Widerruf: Wer es Kund:innen künstlich schwer macht, hält niemanden – er vergrault nur die, die eigentlich gerne wiederkommen würden.“

Und trotzdem: Dass das Widerrufsrecht in dieser Form überhaupt auf Beauty-Termine angewendet wird, halten wir für falsch. Wenn sich zwei Seiten verbindlich auf einen Termin einigen und dafür Zeit reserviert wird, ist das etwas anderes als ein klassischer Online-Kauf. Deshalb setzen wir uns weiter dafür ein, dass Unternehmen, die Kapazitäten bereitstellen, fair behandelt werden.

Bringt es dann etwas, wenn man die Vorausbuchungsfrist auf z. B. 3 Wochen legt?

Nein! Das ist völlig am Thema vorbei. Denn viele Online-Termine werden kurzfristig gebucht. Man schneidet sich damit genau den Vorteil ab, dass man kurzfristige Lücken wieder besetzen kann.

Bringt dann Anzahlung überhaupt noch etwas?

Ja – natürlich! Denn die Anzahlung wirkt vor allem psychologisch. Wenn wir für etwas schon mal ein bisschen gezahlt haben, ist die Chance auch höher, dass wir hingehen. Das ist also weiterhin relevant.

Kann man eine Ausfallgebühr verlangen?

Ja – aber erst nachdem die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Wichtig: Kunden müssen vorher über Ausfallgebühren aufgeklärt werden.

Vereinfachte Darstellung der Fristen und Abläufe beim Widerrufsbutton für Termine:

Vereinfachte Darstellung vom Umgang mit dem Widerrufsbutten bei Terminen
Widerrufsbutton Online Terminbuchung studiolution

Fall 2: In studiolution ist die Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn natürlich eingebaut

FAQ

Widerrufsbutton ab 19.06.2026

Ja. Bei einem Widerruf innerhalb der 14-Tage-Frist wird die Anzahlung auf das ursprünglich genutzte Zahlungsmittel über SL Pay zurückerstattet, innerhalb von 14 Tagen. Ausfall- oder Stornogebühren greifen in dieser Zeit nicht.

Ein No-Show (Kund:in erscheint nicht, ohne zu widerrufen) ist kein Widerruf – hier gelten eure normalen Ausfallregelungen weiter. Allerdings Achtung: Wird ein Termin z.B. in 3 Tagen gebucht und der Kunde kommt nicht (=no show), dann sind Ausfallgebühren erst dann sauber durchsetzbar, wenn die Widerrufsfrist (14 Tage) abgelaufen ist.

Das Tätowieren ist eine Dienstleistung – die Warenausnahme „Anfertigung nach Kundenspezifikation“ (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) greift hier nicht. Grundsätzlich besteht das Widerrufsrecht also. Für bereits erbrachte Leistungen kann unter Umständen Wertersatz verlangt werden (§ 357 Abs. 8 BGB) – vorausgesetzt, dem vorzeitigen Leistungsbeginn wurde ausdrücklich zugestimmt. Die genaue Bewertung hängt vom Einzelfall ab.

Hier kommt es darauf an: Wird ein individuell angefertigtes Produkt geliefert (z.B. eine speziell gemischte Farbe oder bestellte Echthaar-Tressen), greift die Warenausnahme nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB – kein Widerrufsrecht. Wird die Leistung dagegen im Salon erbracht (Färben, Einarbeiten der Verlängerung), zählt es als Dienstleistung – hier besteht das Widerrufsrecht grundsätzlich, für bereits Erbrachtes kann aber Wertersatz anfallen.

Versiegelte Hygiene- oder Gesundheitsprodukte sind nach dem Öffnen vom Widerruf ausgenommen (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB), wenn sie aus Hygienegründen nicht zurückgegeben werden können. Voraussetzung: Sie waren tatsächlich versiegelt. Bei Produktkäufen läuft die 14-Tage-Frist außerdem ab Erhalt der Ware, nicht ab Bestellung.

Der Widerruf ist das gesetzliche Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Grund aufzulösen – mit voller Rückzahlung. Das Storno richtet sich nach euren eigenen Bedingungen und greift erst nach Ablauf der 14-Tage-Widerrufsfrist. In der Frist gilt also der Widerruf, danach eure Stornoregel. Übrigens ist ein Storno kein Widerruf auf der Webseite. Der Gesetzgeber verlangt eine klare Trennung. Man kann also nicht sagen, dass man ja schon einen Stornoprozess hat, der etwas änliches macht. Dann wird der genutzt für den Widerruf.

Ja. Sobald online verbindlich gebucht wird, muss der Widerruf ebenso einfach möglich sein wie die Buchung. Ein „nur telefonisch widerrufen“ ist nicht zulässig, weil es den Widerruf erschwert. Den Button stellen wir bereit.

Ja. Nach Ablauf der Widerrufsfrist gelten ausschließlich eure Stornobedingungen – z.B. „kein kostenloses Storno mehr 24 Stunden vor dem Termin“.

Ein vollständig eingelöster Gutschein kann praktisch nicht mehr widerrufen werden, da die Leistung erbracht wurde. Das System erkennt eingelöste Gutscheine und unterbindet den Online-Widerruf entsprechend.

Ja. Der Button steuert sich automatisch nach Frist und Status – innerhalb der Widerrufsfrist als Widerruf, danach nach euren Stornoregeln, die in studiolution hinterlegt sind.

Das ist sinnvoll, da die 14-Tage-Frist ab Buchung läuft. Das Buchungsdatum ist im System hinterlegt und steuert die Fristberechnung.

Sobald der Vertrag über die Online-Buchungsseite verbindlich abgeschlossen wird, gilt die Button-Pflicht. Eine reine Chat-Kommunikation ohne Online-Vertragsabschluss fällt unseres Wissens nach (noch) nicht unter die Buttonpflicht – aber unter das Widerrufsrecht.

Ja. Die rechtssichere Belehrung wird automatisch über die Plattform ausgespielt. Den Buchungshinweis könnt ihr individuell anpassen – er ist rein kommunikativ.

Nein. Bei einem Widerruf ist der volle Betrag zurückzuzahlen. Anfallende Zahlungsdienstleister-Gebühren tragen die Unternehmen – sie können den Kund:innen nicht abgezogen werden.

Nein. Das Widerrufsrecht ist ein reines Verbraucherrecht. Der Salon kann sich nur auf seine eigenen Stornobedingungen berufen.

Bundesweit einheitlich – es ist Bundesrecht (BGB), keine regionalen Unterschiede innerhalb Deutschlands. In Österreich, den Niederlanden und Belgien gilt Vergleichbares, die Schweiz ist nicht betroffen.

Ja, wenn eure AGB oder Stornobedingungen ein Widerrufsrecht ausschließen oder ihm widersprechen. Sie müssen das gesetzliche Widerrufsrecht anerkennen und klarstellen, dass eure eigenen Stornobedingungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist greifen. Wichtig ist die Widerspruchsfreiheit: Wenn im Buchungsablauf über das Widerrufsrecht aufgeklärt wird, dürfen eure verlinkten AGB nichts Gegenteiliges behaupten – z.B. wenn ihr sie im Buchungshinweis verlinkt.

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir nicht übernehmen – insbesondere, da die Rechtslage zum Widerrufsbutton in Teilen noch nicht abschließend geklärt ist und sich durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung ändern kann. Für die rechtssichere Bewertung eines konkreten Einzelfalls wendet euch bitte an einen Rechtsanwalt. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden, ist ausgeschlossen.

Quellen – Widerrufsbutton § 356a BGB

Gesetze (BGB / EGBGB)

  • § 356a BGB – Pflicht zur elektronischen Widerrufsfunktion (Widerrufsbutton), in Kraft ab 19.06.2026
  • § 312g Abs. 1 BGB – Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
  • § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB – Ausnahme: Waren nach Kundenspezifikation (gilt nur für Waren, nicht für Dienstleistungen)
  • § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB – Ausnahme: versiegelte Hygiene-/Gesundheitsartikel nach Entfernen der Versiegelung
  • § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB – Ausnahme: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit spezifischem Termin
  • § 312 Abs. 2 Nr. 7 BGB – Ausnahme: Behandlungsverträge (Heilberufe)
  • § 356 Abs. 4 BGB – Erlöschen des Widerrufsrechts bei vorzeitiger Leistungserbringung mit Zustimmung
  • § 357 Abs. 8 BGB – Wertersatz für bereits erbrachte Dienstleistungen bei Widerruf
  • § 355 BGB – Widerrufsrecht und 14-Tage-Frist

EU-Recht

  • Richtlinie 2011/83/EU (Verbraucherrechterichtlinie), insb. Erwägungsgrund 49 – Schutzzweck der Ausnahmen (Kapazitätsbindung)
  • Richtlinie (EU) 2023/2673 – Grundlage für die Pflicht zur elektronischen Widerrufsfunktion

Rechtsprechung

  • BGH, Urteil vom 13.07.2022 – VIII ZR 317/21 (CTS Eventim): Kapazitätsbindungs-Logik bei Freizeitveranstaltungen mit Termin

Offizielle Stellen / Behörden

 

Vorheriger Beitrag
Barrierefreiheit für Online Shops – was das BFSG für euch bedeutet