Barrierefreiheit für Online Shops – was das BFSG für euch bedeutet

Ab dem 28. Juni 2025 wird’s ernst: Dann tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Vielleicht habt ihr den Begriff schon mal gehört – aber was genau steckt dahinter? Und wen betrifft es?

Gute Nachricht vorweg: Wenn ihr studiobookr nutzt, müsst ihr euch um das BFSG keine Sorgen machen – zumindest, wenn ihr sonst keine anderen digitalen Angebote, wie einen eigenen Online-Shop, für Endkunden anbietet.


Das bedeutet für euch:

  • Barrierefreie Online Terminbuchung für eure Kund:innen
  • Kein technischer Mehraufwand für euch
  • Ihr habt eine moderne, inklusive Plattform, die von allen Menschen
    genutzt werden kann – ob mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen

Für alle, die studiobookr noch nicht nutzen oder eigene Websites betreiben: Hier erfahrt ihr, was beim BFSG wichtig ist – Oder steigt um auf studiobookr, jetzt ist doch der perfekte Moment!
Worauf wartet ihr?

Lust auf den schnellen Überblick zum BFSG? Unser 2-Minuten-Video bringt’s auf den Punkt!

Hier eine schnelle Themen-Übersicht:

Was ist das BFSG?
Bin ich betroffen?
Anforderungen im Überblick
Warum das Ganze?
Hilfreiche Tools & Links

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen in Deutschland ab dem 28. Juni 2025, bestimmte digitale Dienstleistungen und Produkte barrierefrei anzubieten. Das heißt konkret: Webseiten, Online-Buchungssysteme, Gutscheinshops oder andere digitale Angebote müssen so gestaltet sein, dass alle Menschen sie nutzen können.

Das Gesetz ist nicht nur für Menschen mit Behinderung von Vorteil, denn es nützt uns allen wenn Schriften gut lesbar, Kontraste klar und Buttons eindeutig beschriftet sind. Ob man schnell ohne Brille aufs Handy schaut, oder mit einer Hand am Kinderwagen kurz eine WhatsApp Nachricht verschickt.

Barrierefreiheit heißt digitale Gleichberechtigung und bessere Bedienbarkeit für alle. Eine richtig gute Sache!


Bin ich betroffen?

Wenn ihr digitale Dienstleistungen für Endkund:innen anbietet: Ja. Wenn ihr z. B. eine Online Terminbuchung anbietet, digitale Gutscheine verkauft, einen Shop betreibt oder auf eurer Website mit Kund:innen interaktiv kommuniziert, müsst ihr sicherstellen, dass diese Angebote barrierefrei nutzbar sind.

💡 Ausnahme: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen aktuell noch von der Pflicht ausgenommen – nicht aber bei Produkten.

 

Ob ihr konkret betroffen seid, könnt ihr ganz einfach über den BFSG-Selbstcheck herausfinden.

Anforderungen des BFSG im Überblick

🎥 Bilder, Videos & Multimedia-Inhalte

  • Bilder brauchen Alt-Texte, sie beschreiben den Inhalt der Bilder, damit diese auch für Menschen mit Sehbehinderung zugänglich sind. Alt-Texte sind im Bild-Code hinterlegt und werden von Screenreadern ausgelesen.
  • Videos mit Ton sollten nicht automatisch starten – entweder der Ton ist von Anfang an aus, oder Nutzer:innen können sofort pausieren
  • Ein Play-/Pause-Button muss gut sichtbar und leicht bedienbar sein
  • Untertitel sind Pflicht, wenn im Video gesprochen wird und es Teil eures Angebots ist (z. B. ein Erklärvideo)
  • Audiodeskriptionen braucht ihr, wenn im Video wichtige Infos nur als Bild/Text gezeigt werden
  • Flackernde Inhalte sind eingeschränkt auf höchstens 3x Blinken pro Sekunde

 

 

🧭 Texte, Links & Navigation

  • Die komplette Seite muss per Tastatur bedienbar sein, z. B. mit der Tab-Taste
  • Links und Buttons sollten selbsterklärend sein: „Mehr über unsere Leistungen“ statt
    „Hier klicken“
  • Links sollen unterstrichen sein und sich vom Rest des Textes visuell abheben
  • Es braucht eine klare Überschriftenstruktur (H1, H2, H3) im HTML für Screenreader
  • Texte müssen genug Farbkontrast haben – vor allem bei kleiner od. heller Schrift (Mindest-Kontrast 4,5:1)

 

 

🖱️ Buttons, Warnungen  & Pop-ups

  • Pop-ups müssen sich leicht schließen lassen, z. B. über die ESC-Taste
  • Fehlermeldungen müssen farblich und durch Symbole wie ⚠ kenntlich gemacht werden
  • Screenreader brauchen klare Beschreibungen für Bedienelemente, z. B. über ARIA-Labels

 

 

📝 Formulare

  • Hinweise auf Fehler sollten in Echtzeit sichtbar sein, entweder direkt beim Ausfüllen oder Absenden
  • Formulare müssen klar beschriftet und verständlich sein – z. B. statt „Fehler“ lieber
    „Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse im Format
    name@domain.com ein“

 

Warum das Ganze?

Das Ziel des Gesetzes ist einfach: Digitale Angebote sollen für alle nutzbar sein. Und zwar wirklich alle – auch für Menschen mit Behinderung. Es geht um Teilhabe, Fairness und darum, niemanden auszuschließen. Und ehrlich gesagt: Viele der BFSG-Vorgaben machen digitale Angebote auch für alle anderen besser benutzbar – durch bessere Lesbarkeit, klarere Navigation und verständlichere Texte.

Unser Fazit: Wenn ihr studiobookr nutzt, seid ihr barrieretechnisch auf der sicheren Seite. Wenn ihr darüber hinaus eigene Websites betreibt, lohnt es sich jetzt, einen Blick auf das Thema Barrierefreiheit zu werfen. Denn ab dem 28. Juni 2025 wird es ernst. Und wer jetzt startet, ist nicht nur gesetzlich auf der sicheren Seite – sondern bietet seinen Kund:innen das bestmögliche, inklusive Erlebnis.

 

Kleiner Hinweis: Wir sind natürlich keine Rechtsberatung, und alles, was wir hier teilen, basiert auf bestem Wissen – aber ohne Gewähr. Im Zweifel also lieber nochmal selbst checken oder rechtlich beraten lassen.

Hilfreiche Tools & Links

Farbkontraste prüfen:

Barrierefreiheit testen:

Ihr habt Fragen zum Thema? Meldet euch gern bei unserem Support! 💬

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